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Das Domkapitel war der eigentliche Machtfaktor im Stift Paderborn. Es bestimmte nicht nur den Bischof, es hatte auch Teilhabe an der aktiven Regierungsgewalt. Besonders wichtig war seine Funktion als Sedisvakanzregierung. Wurde der Bischofssitz nicht besetzt, war es die eigentliche Regierung.
Im Fürstbistum Paderborn bestand das Domkapitel aus 24 Domherren (Präbenden, auch Kapitulare genannt),im Vergleich mit anderen Fürstbistümern war die Anzahl durchschnittlich. Waren im Mittelalter auch Bürgerliche für die Ämter zugelassen, schottete sich der zunehmend dominierende Adel immer weiter ab. Schon ab 1341 gehörten dem Domkapitel nur Adelige an. Zusätzlich mussten die Domherren adelige Vorfahren vorweisen können.
Neben ihrer machtpolitischen Stellung genossen die Domherren persönliche Vorzüge, bildeten doch die Stellen wichtige Versorgungsposten. Die Domherrenpfründe bot ein ausreichendes Einkommen für den Inhaber, meist zweitgeborene Söhne ohne Erbanspruch adeliger Familien. So waren Domherren vor allem weltlich lebende Adelige, die zum größten Teil in der Paderborner Domfreiheit residierten. Hier befanden sich auch ihre Dienstgebäude, die „Kurien“. Die Paderborner Domherren kamen zu etwa 80 % aus dem westfälischen Raum, unter ihnen viele aus dem Herzogtum Westfalen. Frei werdende Stellen wurden in einem „komplexen Rotationsprinzip“ neu besetzt: in ungeraden Monaten besetzte der Papst, in geraden Monaten ein Domherr (Turnarius), der wiederum wöchentlich wechselte. Der Kaiser schließlich durfte die erste frei werdende Präbende nach seinem Regierunsantritt besetzen. Die Besetzung war meist mit Nepotismus und Korruption verbunden. Für einen Domherren war seine sicherlich vorhandene Religiosität nicht maßgebend. Ein Domherr musste keine höheren Weihen empfangen. Er hielt sich meist Geliebte, samt Hausstand. Er konnte auch ohne weiteres die Präbende verlassen, um etwa das Erbe des Stammhauses anzutreten, wenn der erstgeborene Bruder starb.
Vielfach waren Domherren auch Kapitulare in anderen Bistümern. Die Domkapitulare hatten unterschiedliche Ämter, mit großen Einschränkungen Ministerämtern zu vergleichen. Der Dompropst bildete die Spitze des Kapitels, er verwaltete die umfangreichen Güter des Domkapitels und vertrat das Domkapitel nach außen. Der Cellerar war für den Lebensunterhalt der Domherren zuständig, der Thesaurar betreute den Domschatz, die liturgischen Geräte des Domes. Die Prioren waren die ältesten Mitglieder und bildeten den „geschäftsführenden Vorstand“ des Kapitels. Der Kämmerer war oberster Richter für die Bürger der Stadt Paderborn, der Kantor war für den Domchor, der Scholaster für die Domschule zuständig. Auf Grund seiner politischen und wirtschaftlichen Macht besaß das Domkapitel einen umfassenden Organisationsgrad. Es hatte eine eigene Verwaltung mit eigenem Siegel und in Sedisvakanzen prägte es eigene Münzen.
Durch Grundherrschaft besaß das Domkapitel auch die niedere Gerichtsbarkeit: Lippspringe, Atteln, Etteln, Henglarn, Husen, Scharmede, Dahl, Kleehof, Blankenrode und Bredenborn waren in der Hand der Domherren. Auch in weiteren 43 Orten des Stiftes besaß das Domkapitel zum Teil umfangreiche Besitzungen.
Quelle: Seite „Fürstbistum Paderborn“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. März 2009, 21:41 UTC. URL: de.wikipedia.org/w/index.php (Abgerufen: 2. März 2009, 21:51 UTC)
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